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PostHeaderIcon EU-Recht und Landesrecht

Auf EU-Ebene wird wohl über neue Vorgaben zum Rechtsschutz für Verbraucher diskutiert. Hierzulande sieht der Einzelhandel aber wohl keinen Bedarf, europaweit ein neues System für gemeinsamen Rechtsschutz. So hat sich nach Aussage eines Verbandssprechers der Einzelhandel dagegen ausgesprochen, europaweit das Verbraucherschutrecht zu sehr zu vereinheitlichen. Bestehende EU-Vorschriften sollten zunächst auf ihre Wirksamkeit hin betrachtet werden. Auch wird eine weitere EU-Richtlinie für nicht so notwendig gehalten, weil das Verhältnis zwischen und Kunden ohnehin schon sehr kundenfreundlich geregelt ist. Schließlich ist es im Interesse jedes Händlers, zufriedene Kunden zu haben. Die kommen dann ja auch wieder, um erneut einzukaufen. Wenn also von EU-Ebene aus zu sehr in die nationalen rechtlichen und außergesetzlichen Gegebenheiten eingegriffen wird, hilft das den Verbrauchern nicht weiter. Außerdem könnten hierdurch zu viel Verwaltungsaufwand und unnötige Kosten entstehen. Insbesondere letztere machen sich im Geschäftsergebnis negativ bemerkbar. Wenn es EU- und landesrechtliche Vorschriften aber zu gut mit dem Verbraucher meinen, kann der Einzelhandel seinerseits in der Kundenfreundlichkeit eingeschränkt werden. Und bei Handlungsunfähigkeit in selbiger wird auch der Einzelhändler keine Freude an seiner Tätigkeit haben. Denn jeder Händler möchte seine Kunden zufriedenstellen. Nur dann kommen diese auch erneut, um Einkäufe zu tätigen. Aber einmal vorausgesetzt, dass auf EU- wie auf Landesebene ein gesunder Mittelweg in den Rechtsvorschriften gefunden wird, ist auch der Händler in der Pflicht. Aber da scheint es ja, wenigstens hierzulande, ein gutes Kulanzverhalten zwischen Einzelhändlern und Kunden zu geben. Da ist es dann möglicherweise entscheidend, wie sich der Einzelhändler präsentiert. Ein Konzept sollte auch für Kunden erkennbar sein. Die hierzu passende Einrichtung versteht sich eigentlich von selbst. Was im Einzelhandel ein wichtiges, wenn nicht das wichtigste Hilfsmittel darstellt, ist die . Moderne und sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass der Händler seiner Buchführungspflicht nachkommen kann. Denn moderne Geräte geben eben die Belege aus, die für die Buchhaltung nötig sind. Auch korrekte Belege für den Kunden sind mit modernen Standard. Aber nicht nur die Ausgabe von Belegen und das Summieren der getätigten gehören zum Programm einer . Je nach Betriebsgröße kann ein verschiedene Bereiche verbinden. So kann in einem großen Filialbetrieb die Warenhaltung in das eingebunden werden. Egal ob , oder : alle haben gemeinsam, dass sie in der Lage sind, mit einem Kartenlesegerät für bargeldlose Zahlungen verbunden zu werden. von und Kassensystemen bieten für jede Betriebsgröße individuelle Lösungen an. Es muss also niemand eine kaufen, die für seinen Betrieb ungeeignet ist. Individualität für den Käufer einer und Service seitens des Herstellers sind enorm wichtig. Denn nur so kann der seine Kunden an sich binden.

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